Im Zuge der Sturmkatastrophe vom 17.07.2023 wurden mehrere hundert Hektar Waldfläche, welche sich in den Gemeinden Eberndorf, St. Kanzian a. K. und Feistritz ob Bleiburg befinden, vernichtet. Die Wiederherstellungsmaßnahmen der geschädigten Waldflächen stellen die betroffenen Waldbesitzer oftmals vor große finanzielle Herausforderungen und offene Fragen.

Gemäß des Forstgesetzes 1975 sind Waldeigentümer verpflichtet, Kahlflächen und Räumden mit standortstauglichen Vermehrungsgut forstliche Holzgewächse (Saat oder Pflanzung) bis längstens 5 Jahre nach dem Entstehen der Kahlhiebsfläche wieder zu bewalden.

Aktuell informiert die Bezirksforstinspektion Völkermarkt anhand eines Informationsschreibens über

  • Fördermöglichkeiten hinsichtlich anstehender Aufforstungsarbeiten
  • Wiederherstellung von Weganlagen
  • Sicherung der Parzellengrenzen
  • Gefahr durch Borkenkäfer in den Folgejahren.

Kontaktadressen:   Bezirksforstinspektion Völkermarkt  05 0536/65680
Förster Stefan Baumgartner                0664/80536-65683
Förster Stefan Liegl                               0664/80536-65684

Information zur Wiederaufforstung