St. Kanzian ist nicht nur eine bedeutende Tourismusgemeinde, sondern stellt auch im Bereich Landwirtschaft und Tierhaltung einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Bioprodukte der heimischen Landwirtschaft gewinnen zunehmend an Bedeutung. 

Aus diesem Grund wollen auch wir seitens der Gemeinde unseren Beitrag dazu leisten und unsere heimischen Bauern finanziell unterstützen. Folgende Förderungen können bei der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See beantragt werden:

Beitrag Ebersperma
Die Gemeinde St. Kanzian fördert künstliche Besamungen bei Schweinen mit einem Beitrag von € 7,27 pro Portion. Bitte bringen Sie uns dazu die Besamungsscheine vorbei!
Förderantrag – künstliche Besamung – Download

Ankauf Zuchteber
Die Gemeinde St. Kanzian fördert den Ankauf von Zuchtebern unter folgenden Voraussetzungen:

  • Eber der Klassen 1A und 1 B werden mit 60 % gefördert
  • Eber der Klassen 2 B werden mit 50 % gefördert
  • Für Eber der Klassen 3A und 3 B gibt es keine Förderung!

Innerhalb von 24 Monaten kann nur eine Förderung in Anspruch genommen werden!

Wassersubvention für viehhaltende Landwirte
Voraussetzung dafür ist der Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage und ein separater Wasserzähler für das Wirtschaftsgebäude (Stall).
Der Landwirt bekommt je verbrauchtem m³ Wasser auf Antrag € 0,30 Ermäßigung auf den geltenden Wasserzins.

Bienenzucht

Im Frühjahr beginnen wieder die Tätigkeiten der Imker rund um das Bienenvolk.

Gemäß § 5 Abs. 2 Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz sind Bienenhalter verpflichtet, bis spätestens 15. April 2020

  • den Standort des Bienenstandes
  • die Anzahl der Bienenvölker und
  • die Bienenrasse, sofern andere Bienen als jene der Rasse „Carnica“ gehalten werden

bekannt zu geben. Die Bestandsmeldung ist im Gemeindeamt-Finanzverwaltung abzugeben.

Antragsformular BienenzuchtDownload

Allgemeines
Die Gemeinde St. Kanzian gewährt Imkern einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für Bienenvölker. Die Förderung wird nur natürlichen Personen gewährt und ist immer auf ein Jahr beschränkt.

Der Stichtag für die Anzahl der Stöcke ist der 31. Mai.

Auf die Gewährung der Förderung besteht   k e i n   Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Grundlage für die Auszahlung der Förderung ist die Meldung gem. § 5 Abs. 2 Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz und die VIS-Registrierung.

Fördersumme

  • € 10,00 pro gemeldetem Bienenvolk/Jahr

Zusätzlich ist die Auszahlung der Fördersumme an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Hauptwohnsitz des Imkers muss in der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See sein.
  • Der Bienenstock muss innerhalb des Gemeindegebietes liegen.
  • Imker müssen ihre Bienenstöcke bis 15. April ins VIS (Veterinärinformationssystem) eingetragen haben.

Antragstellung und erforderliche Unterlagen

  • Subventionsantrag (liegt im Gemeindeamt auf oder als Download auf der Gemeindewebsite)
  • Kopie der Meldung gem. § 5 Abs. 2 Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz
  • VIS-Registrierungsnummer

Rückerstattung
Zu Unrecht erhaltene Zuschüsse sind zurückzuzahlen.

Bienenweide

Von Blumenweiden profitiert nicht nur das menschliche Auge, sondern dieser wertvolle spezielle Blumensamen bietet Bienen besonders viel Nektar und Blütenpollen, der als Nahrungsgrundlage für die Erzeugung des leckeren Honigs dient.

Auch im Gemeindegebiet von St. Kanzian hat man mehrere Bienenweiden angelegt, die einen Augenschmaus für uns alle darstellen und einen kleinen Beitrag zur zuverlässigen Versorgung unsere Bienen von Frühjahr bis Herbst leisten sollen.
Wenn auch Sie freistehende Wiesen besitzen und eine Bienenweide anlegen wollen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Tierseuchenfonds – Künstliche Besamungen – Deckumlagen

Tierseuchen sind Krankheiten, die neben einer hohen Infektionswahrscheinlichkeit und oftmals schwerem Krankheitsverlauf mit hohen wirtschaftlichen Schäden auf Grund von Tierverlusten oder der Wertminderung tierischer Produkte verbunden sind. Die Tierseuche ist übertragbar und verbreitet sich meist schnell.
Aus diesem Grund wird die Gemeinde jährlich mit der Einhebung der Tierseuchenfondsbeiträge für das Land Kärnten beauftragt. Die Gemeinde erhält dazu eine Liste mit dem aktuellen Datenbestand aus der Veterinärdatenbank. Diese Liste beinhaltet alle bis zum jeweiligen Stichtag gemeldeten Rinder, Pferde, Schweine, Schafe und Ziegen, sofern die Betriebe die Erhebung eingereicht haben.
Da im Zuge von gefallenen Tieren oder im Falle von Tierverlusten immer wieder Forderungen von Tierbesitzern, die nicht erfasst worden sind, gegenüber dem Tierseuchenfond gestellt werden, werden alle Tierbesitzer dazu aufgefordert Änderungen im Tierbestand bekannt zu geben.
Der Stichtag für die Zählung der Rinder ist der 15.01. des aktuellen Jahres; der Stichtag für Pferde, Schweine, Schafe/Ziegen ist der 01.04. des Vorjahres. Bei der Vorschreibung werden zudem Künstliche Besamungen sowie die Deckumlage des Vorjahres berücksichtigt. Bitte geben Sie aus diesem Grund bis spätestens 30.06. eines jeden Jahres Besamungsanträge bzw. Sprungkarten bei uns ab.

Für das Jahr 2020 wird der Tierseuchenfondsbeitrag, für die Tierbestände in landwirtschaftlichen oder sonstigen Betrieben, wie folgt festgelegt:

Einhufer (Equiden), mit einem Alter über 6 Monaten € 2,00
Einhufer (Equiden) bis 6 Monate € 0,70
Rinder, älter als sechs Monate € 2,00
Rinder bis sechs Monate € 0,70
Schweine, über 20 kg Lebendgewicht € 0,50
Schafe und Ziegen, mit einem Alter über sechs Monate € 0,50
Neuweltkamele € 0,90

Bitte beachten Sie, den Tierbestand zeitnah im ÖVIS (Österreichisches Veterinärinformationssystem der Statistik Austria) zu melden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ansonsten im Falle von gefallenen Tieren oder im Falle von Tierverlusten keine Forderungen von Tierbesitzern gegenüber dem Tierseuchenfonds für nicht erfasste Tiere gestellt werden können.

Tier-Körper-Entsorgungs-Anlage

Tierkörperbeseitigung ist die Verwertung von Tierkörpern und Schlachtabfällen in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt. Einer lückenlosen Entsorgung von Tierkadavern und sonstigen tierischen Abfällen kommt in Bezug auf die Verhinderung von Seuchenausbrüchen und zur Erhaltung von wertvollen Trinkwasserreserven eine enorme Bedeutung zu. Das private Beerdigen von Nutztieren sowie Haustieren ist absolut verboten. Falls ein Tierbesitzer die würdevolle Einäscherung seines verstorbenen Tieres wünscht, kann das an einem behördlich genehmigten Tierfriedhof erfolgen.

Sollten Tiere außerhalb dieser Zutrittszeiten verenden, erreichen Sie den diensthabenden Bauhofmitarbeiter unter der Bereitschaftsnummer: 0664 399 79 66

Die Tierkörperbeseitigungsanlage beim Bauhof in St. Kanzian steht Ihnen an folgenden Tagen zur Verfügung:

Öffnungszeiten der TKE:

Montag von 15 bis 16 Uhr
Mittwoch von 7 bis  8 Uhr
Freitag 12 bis 13 Uhr

Gebühren:

TierkörperentsorgungTarif
TKE - Kategorie 1€ 0,35 pro Kg
TKE - Kategorie 2€ 0,25 pro Kg
TKE - Kategorie 3€ 0,20 pro Kg
Freibetrag pro Jahr€ 20,00