Auch in diesem Jahr gewährt das Land Kärnten wieder den Heizkostenzuschuss für jene Menschen, die dringend Unterstützung benötigen.

Anträge auf Gewährung eines einmaligen Heizzuschusses können vom 2. Oktober 2023 bis einschließlich 29. März 2024 bei der Gemeinde St. Kanzian, Abteilung Bürgerservice eingebracht werden.

Heizzuschuss in Höhe von € 180.-
Einkommensgrenze monatlich

  • € 1.160,00 bei Alleinstehenden/Alleinerziehern sowie bei alleinstehenden PensionistInnen, die mind. 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben (Pensionsbonus / Ausgleichszulagenbonus)
  • € 1.680,00 bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)
  • €    310,00 Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

Heizzuschuss in Höhe von € 110.-
Einkommensgrenze monatlich:

  • € 1.360,00 bei Alleinstehenden/Alleinerziehern
  • € 1.880,00 bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)
  • €    310,00 Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge!
Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen sind unbedingt mitzubringen!

Bei Anspruch auf Heizkostenunterstützung wird zeitgleich der Kärntner Energiebonus in Höhe von € 100,– überwiesen.

Weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt – Bürgerservicebüro!