Der Bund hat den Ländern für das Jahr 2024 einen einmaligen Zweckzuschuss zur Finanzierung der Senkung bzw. Nichterhöhung von Gebühren gewährt. Diese Mittel wurden im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die Gemeinden aufgeteilt, die Gemeinde St. Kanzian erhält EUR 76.513,00. Diese Mittel sind ausschließlich für Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung) zu verwenden.
Auf Grund der hohen Investitionen im Bereich der Kläranlage der Gemeinde St. Kanzian hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, diese Mittel für den Bereich der Abwasserbeseitigung zu verwenden, um einer notwendigen Gebührenerhöhung und damit einhergehend einer weiteren finanziellen Belastung der Gemeindebürger entgegenzuwirken.