Das Land Kärnten gewährt für die Heizperiode 2024/2025 den Heizkostenzuschuss für jene Menschen, die dringend Unterstützung benötigen.

Anträge können vom 1. Oktober 2024 bis einschließlich 31. März 2025 bei der Gemeinde St. Kanzian, Abteilung Bürgerservice eingebracht werden.

Heizzuschuss in Höhe von € 180,–
Einkommensgrenze monatlich

  • € 1.270,00 bei Alleinstehenden/Alleinerziehern
  • € 1.840,00 bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)
  • €    360,00 Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

Heizzuschuss in Höhe von € 110,–
Einkommensgrenze monatlich:

  • € 1.510,00 bei Alleinstehenden/Alleinerziehern
  • € 2.080,00 bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)
  • €    360,00 Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge!
Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen sind unbedingt mitzubringen!

Weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt – Bürgerservicebüro!