Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von Bürgerinnen/Bürgern. Diese können dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten. Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein Volksbegehren umgesetzt werden soll.
Ausführliche Informationen zum Eintragungsverfahren und Einleitungsverfahren von Volksbegehren finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Seit 1. Jänner 2018 können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschrieben werden. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens.
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können derzeit für folgende beim BMI registrierten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:
AKTUELLE VOLKSBEGEHEREN
Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von Bürgerinnen/Bürgern. Diese können dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten. Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein Volksbegehren umgesetzt werden soll.
Ausführliche Informationen zum Eintragungsverfahren und Einleitungsverfahren von Volksbegehren finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Seit 1. Jänner 2018 können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschrieben werden. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens.
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können derzeit für folgende beim BMI registrierten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:
- Für ein Bundes-Jagdgesetz
- MABG Trainingstherapie Gesetzesänderung
- Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung
- Abtreibungspille rezeptfrei
- Abtreibungs-Strafgesetz-Paragraphen streichen
- GRATIS Verhütung
- Inflationssenkungsgesetz FÜR Österreicher!
- Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
- Verfassungsgerichtshof ohne Parteipolitik
- Keine BARGELD-Obergrenze
- Kein ORF-Zwangsbeitrag
- WHO-Austritt JETZT
- Tierschutz einforderbar machen
- Energieangebot erweitern
- Absicherung Pensionssystem JETZT!
- STRAFMÜNDIGKEIT SENKEN!
- Gleichbehandlung für Verheiratete
- Transparenz im Parlament
- ORF-Gehälter beschränken!
- Polizei – kritischer Personalmangel
- Wahlbeteiligung bestimmt Parteienförderung
- Stoppt SKY SHIELD
- Abschaffung der Sommerzeit
- AUSTRITT EUROPÄISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION
- Karfreitag-Feiertag für Alle
- Stromkostensenkung durch Patentförderänderungsgesetz
- Gentechnik klar Kennzeichnen
- Abwahl des Bundespräsidenten
Die Unterschriftenabgabe ist im Gemeindeamt, Meldeamt, Mo-Fr von 8-12 Uhr und am Nachmittag nach terminlicher Vereinbarung möglich.
Online unterschreiben mit Bürgerkarte oder Handysignatur via oesterreich.gv.at