INFORMATIONEN FÜR HUNDEHALTER
Im Sinne eines vernünftigen Miteinanders zwischen Mensch, Tier und unseren hundelosen GemeindebürgerInnen und Gästen ersuchen wir um Beachtung der folgenden Regeln und danken für Ihr Verständnis und Mitwirken.
- Melde- und Steuerpflicht:
Gemäß Verordnung sind zur Leistung der Abgabe alle Gemeindemitglieder und juristische Personen verpflichtet, die in der Gemeinde einen mehr als drei Monate alten Hund halten. Dieser ist der Gemeinde zu melden und mit einer Hundemarke zu kennzeichnen. Hundehalter, die ihren Hund nicht bei der Gemeinde registrieren, begehen eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafen von bis zu € 2.500 geahndet werden kann.
- Abmeldepflicht:
Bitte geben Sie uns unverzüglich bekannt, wenn der Hund nicht mehr im Haushalt gehalten (verstorben, Wegzug aus der Gemeinde) wird.
- Chip- und Registrierpflicht:
Seit 2010 gilt für alle in Österreich gehaltenen Hunde die Chip- und Registrierpflicht, womit jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund innerhalb eines Monats beim Tierarzt registrieren zu lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Chips NUR vom Tierarzt ausgelesen werden können. Es ist deshalb unumgänglich, den Hund gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei der Gemeinde anzumelden und mit einer Hundemarke zu kennzeichnen.
- Leinenpflicht:
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass an öffentlichen Orten für Hunde Leinenpflicht besteht; für Hunde mit „erhöhtem Gefährdungspotential“ besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.
Hundekotaufnahmepflicht:
Im gesamten Gemeindegebiet (speziell auch auf sämtlichen Grünstreifen, -inseln und -flächen) besteht ganzjährig eine Hundekotaufnahmepflicht. Nutzen Sie dazu unsere öffentlichen Hundestationen, an welchen Sie jederzeit und kostenlos Hundekotbeutel entnehmen können. Werfen Sie diese in einen der zahlreich vorhandenen öffentlichen Mülleimer, die sich direkt bei den Hundestationen befinden; Müllkörbe sind im gesamten Gemeindegebiet angebracht. Wir appellieren an alle HundebesitzerInnen, die Hinterlassenschaft ihres Hundes aufzuheben und ausnahmslos über den Mülleimer zu entsorgen. Ein nicht eingesammelter Hundekot bzw. ein im Hundekotbeutel verpackter Hundekot, der nicht im Mülleimer landet, belastet die Toleranz gegenüber HundehalterInnen.
Hundeabgabenverordnung – Download