Anträge auf Gewährung eines einmaligen Heizzuschusses können vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 26. Feber 2021 bei der Gemeinde St. Kanzian, Abteilung Bürgerservice eingebracht werden.
Heizzuschuss in Höhe von € 180.-
Einkommensgrenze monatlich
- € 920,00 bei Alleinstehenden/Alleinerziehern
- € 1.040,00 bei alleinstehenden PensionistInnen
(gilt nicht für Witwen/Witwer), die mind. 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben haben - € 1.450,00 bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)
- € 150,00 Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)
Heizzuschuss in Höhe von € 110.-
Einkommensgrenze monatlich:
- € 1.140,00 bei Alleinstehenden/Alleinerziehern
- € 1.570,00 bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)
- € 150,00 Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)
Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge!
Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen sind unbedingt mitzubringen!