Topografische Vermessung des BEV im Gemeindegebiet

Veröffentlichungsdatum23.03.2026Lesedauer1 Minute
vermessung

Die Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See informiert die Bevölkerung darüber, dass das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in der Zeit von April bis November 2026 topographische Arbeiten im unserem Gemeindegebiet durchführen wird.

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme lt. § 1 Z 7 Vermessungsgesetz (VermG) führen Bedienstete Vermessungsarbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch. 

Im Zuge dieser Arbeiten werden mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren. Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut“). Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis!