Unser Bauamt – die zentrale Anlaufstelle für Baurecht, Raumordnung & Co.
Was muss ich bei der Errichtung meines Einfamilienhauses beachten? Welche Vorschriften gibt es bei Um- und Zubauten? Was ist ein mitteilungspflichtiges Bauvorhaben? Für viele Grundeigentümer und Anrainer können Bauangelegenheiten schnell überfordernd sein. Unser Bauamt steht deshalb mit Rat und Tat zur Seite, hilft bei Widmungsfragen, oder gibt Auskünfte zu Verfahrenswegen.
Gut zu wissen:
Der Gemeinderat hat in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung ein örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) zu beschließen, welches die Grundlage für die Gestaltung und Entwicklung unserer Gemeinde bildet. Das örtliche Entwicklungskonzept ist maßgebend für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.
Rechtliche Basis für Bauangelegenheiten ist in der Regel ein sogenannter genereller Bebauungsplan (ehemals textl. Bebauungsplan). In diesem werden zumindest die Mindestgröße der Baugrundstücke, die bauliche Ausnutzung der Baugrundstücke, die Geschoßanzahl oder die Bauhöhe sowie das Ausmaß der Verkehrsflächen festgelegt.
Was auf den jeweiligen Grundstücken in unserer Gemeinde gebaut werden darf, regelt der sogenannte Flächenwidmungsplan. Ein Grundstück kann beispielsweise als Grünland, Bauland oder Verkehrsfläche gewidmet sein.