Amtsleitung

Die Amtsleitung der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See:

Die Amtsleitung trägt unter der unmittelbaren Aufsicht des Bürgermeisters die Verantwortung für die Organisation und die Leitung des inneren Dienstes. Dabei hat sie insbesondere für einen zweckentsprechenden und geregelten Geschäftsgang und für die Gesetzmäßigkeit, Einfachheit und Sparsamkeit im Geschäftsgang zu sorgen. Die gesamte Verwaltungsorganisation und -koordination liegt somit im Verantwortungsbereich der Amtsleitung. Als direkter Vorgesetzter obliegt der Amtsleitung die zweckentsprechende und angemessene Beschäftigung der Bediensteten. Ein wesentlicher Aufgabenbereich ist zudem der ständige Dialog mit dem Bürgermeister sowie die Funktion als Verbindungstelle zwischen Gemeindeverwaltung - Kommunalpolitik – Gemeindebediensteten und der Öffentlichkeit.

Führungspersonen

Mag. Günther Gomernig, MSc - AmtsleitungBereiche: Verwaltungsmanagement, Ansprechpartner für Bürgermeister, Gemeindefunktionäre und Bevölkerung, Vorbereitung der Beschlüsse der Kollegialorgane, Rechts- und Vertragsangelegenheiten, Erstellung von Verordnungen, Versicherungswesen

Häufig gestellte Fragen:

Wie stelle ich ein Ansuchen um die Erteilung der straßenpolizeilichen Bewilligung nach § 90 StVO?

Wird durch Arbeiten auf oder neben Gemeindestraßen der Straßenverkehr beeinträchtigt, so ist hiefür unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung der Gemeinde St. Kanzian erforderlich. (siehe Formular)

Benötige ich für die Sonderbenützung von Straßengrund gem. § 57 K-StrG 2017 eine Genehmigung?

Jede Benützung von Gemeindestraßen in unserer Gemeinde zu einem anderen als ihrem bestimmungsgemäßen Zweck durch Einrichtungen unter, auf oder über dem Straßengrund darf nur auf Grund einer Vereinbarung mit der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See erfolgen. Durch die Einräumung der Sonderbenützung wird weder ein dingliches noch ein verbücherungsfähiges Recht begründet. (siehe Formular)